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Qualitätspolitik

All unseren Patienten soll eine bestmögliche Therapie gewährleistet werden. Deshalb ist ein wichtiger Bestandteil unseres Unternehmens die Qualitätspolitik.

Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen unsere Patienten / Kunden, Mitarbeiter, kontinuierliche Verbesserung, sowie Qualität und Wirtschaftlichkeit.

Patienten- /Kundenorientierung:

Unsere Patienten / Kunden werden nach aktuellen Standards beraten und durch therapeutisches Fachpersonal betreut. Ihre Zufriedenheit ist dabei ein entscheidender Qualitätsmaßstab. Unser Leistungsangebot passen wir an die sich ändernden Anforderungen und Erwartungen unserer Patienten / Kunden an.

Termintreue, effektive Abläufe, sowie Freundlichkeit und interdisziplinärer Austausch sind für uns selbstverständlich.

Mitarbeiterorientierung:

Unsere Mitarbeiter sind Grundlage unseres Erfolgs. Durch klare Regelung der Verantwortlichkeiten, einer Kommunikation auf Augenhöhe sowie der kontinuierlichen Qualifizierung unserer Mitarbeiter steigern wir die Arbeitszufriedenheit.

Kontinuierliche Verbesserung:

Wir sehen es als Aufgabe und Herausforderung an, unser Vorgehen stetig zu verbessern und weiterzuentwickeln. Wir erschließen neue Behandlungsmöglichkeiten, prüfen unsere Leistungen, indem wir Risiken und Fehler identifizieren, analysieren und gezielt beheben.

Qualität:

Die Verpflichtung zur Qualität gilt für jeden einzelnen Mitarbeiter und wird von der Führungsebene gelebt.

Wirtschaftlichkeit:

Durch die ständige Verbesserung und Wirksamkeit unseres QM Systems erzielen wir eine höhere Effizienz.

Qualitätsmanagement sichert professionelles Arbeiten und hochwertige Patientenversorgung. Aufgrund dessen haben wir das Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 eingeführt, um unserem Ziel der Weiterentwicklung und ständigen Verbesserung unserer Versorgungsqualität gerecht zu werden.

Indikationen

Die häufigsten Indikationen für eine ambulante Rehabilitation bzw. Anschlussrehabilitation sind:

  • Arbeitsunfallfolgen
  • Verkehrsunfallfolgen
  • Nachbehandlung von Knochen - und Gelenkoperationen
  • Wirbelsäulenerkrankungen
  • Freizeit- Sportverletzungen
  • Leistungs-Sportverletzungen
  • Überlastungsschäden an Muskeln und Bändern
  • chronische Schmerzzustände des Bewegungsapparates

Indikationsliste für Ärzte

Die ausdrücklich vertraglich festgelegten Indikationen für eine ambulante orthopädisch-traumatologische Rehabilitation sind wie folgt:

  • Posttraumatische Osteosynthesen: obere und untere Extremität
  • Osteotomien der großen Röhrenknochen
  • Endoprothesen: insbesondere Hüft-TEP und Knie-TEP
  • Kniebandrupturen: operativ und konservativ Ausnahme: isolierte Innenbandruptur)
  • Achillessehnenruptur
  • Schultergelenkläsionen: operativ und konservativ insbesondere bei Z. n. Op:
    • Bankard-Läsion
    • Rotatorenmanschetten
    • ruptur
    • Frozen shoulder
    • Impingement Syndrom (Tossy mit Metallversorgung
    • rezidivierende Luxation
    • PHS
  • Bandscheibenprotrusion und
    • prolaps: - frisch nachgewiesen
    • radikuläre Symptomatik (Wurzelreizsyndrom)
  • Z. n. Bandscheiben-Op.
  • Wirbelsäulenverletzung mit muskulärem Defizit und Fehlstatik:
    • radikuläre Symptomatik (Wurzelreizsyndrom)

Polytraumen

Die Durchführung einer AOTR bedarf auch bei vorherig genannten Indikationen der Zustimmung der zuständigen Kasse. Dafür muß eine Notwendigkeitsbescheinigung (bzw. Rezept) und ein Kostenvoranschlag des zur Therapiedurchführung vorgesehenen Reha-Zentrums vorliegen.Bei von der vorherigen Indikationsliste abweichenden Diagnosen kann die Kasse selbstverständlich ebenso eine Genehmigung zur AOTR als Einzelfallentscheidung erteilen. Dieses bedarf jedoch einer ausführlichen Begründung. Dabei sollte möglichst die im ICIDH aufgeführten Inhalte von Schädigungs-/Funktionsstörung, Fähigkeitsstörungen und den daraus resultierenden Handicaps benutzt werden.

Diese sind beispielhaft aufgeführt wie folgt:

  1. Obere und untere Extremität
  2. Schädigung / Funktionsstörung

  • deutliches aktives und / oder passives Bewegungsdefizit
  • Verminderung der Muskelkraft der das Gelenk stabilisierenden Muskulatur
  • veränderte Muskeltrophik
  • Tonus -senkung/ -steigerung
  • Athrophie
  • deutliches Defizit der Muskelkoordination
  • Ruhe- / Bewegungs- und / oder Belastungsschmerz

Fähigkeitsstörung

  • Lagewechsel: Liegen, Umdrehen, Hinlegen, Aufstehen
  • Heben Tragen Halten
  • Ziehen Halten
  • Greifen Faustschluß
  • Geradstand Gehen
  • Laufen Hocken Treppesteigen Knien
  • Selbstversorgung
  • Persönliche Hygiene

Wirbelsäule: Schädigung / Funktionsstörung

  • mechanische und / oder motorische Schädigung – akut eingetreten
  • segmentale aktive und / oder passive Bewegungseinschränkung
  • segmentale Instabilität
  • Fehlhaltung bei Muskeldysbalance
  • schmerzbedingte Haltungsstörung
  • schmerzhafte segmentale Muskelverspannung
  • radikuläre / pseudoradikuläre Schmerzausstrahlung
  • deutlicher Ruhe- / Bewegungs- und / oder Belastungsschmerz

Fähigkeitsstörung

  • Fortbewegung
  • Gehen, Laufen, Treppab- / Treppaufgehen
  • Geradstand
  • Stellungswechsel, Lagewechsel
  • Tragen, Knien, Bücken
  • Ankleiden
  • Persönliche Hygiene
  • Sonstige Selbstversorgung

Handicaps

Die aus den Fähigkeitsstörungen resultierenden Handicaps sind individuell sehr unterschiedlich und entsprechend zu formulieren, z. B.:

  • Berufsausübung
  • mangelnde persönliche Unabhängigkeit (Hilfe beim An- / Auskleiden / Haushaltsführung etc
  • Einschränkung der gewohnten sozialen Kontakte

Gesetzliche Krankenversicherungen, Berufsgenossenschaften, private Versicherungen und die Beihilfestellen haben längst die hervorragenden Besonderheiten dieser ambulanten Therapieform anerkannt und unterstützen mit bundeseinheitlichen Verträgen unsere wohnortnahe, ambulante orthopädisch – traumatologische Rehabilitation (AOTR).